Willkommen bei der Bewegungs-, Sport- und Gesundheitsgemeinschaft Bückeburg von 1962 e.V.

Beitragsordnung der Bewegungs-, Sport- und Gesundheitsgemeinschaft Bückeburg von 1962 e.V.

 
§ 1 Grundsatz 

Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung der BSG. Sie regelt die Beitragsverpflichtungen der Mitglieder sowie die Gebühren und Zusatzbeiträge. Die Beitragsordnung kann nur von der Mitgliederversammlung der BSG geändert werden.

 
§ 2 Beschlüsse 
1. Die Mitgliederversammlung beschließt die Höhe des Beitrages und der Zusatzbeiträge. Der Vorstand beschließt die Höhe der Gebühren. 
 
2. Die festgesetzten Beiträge werden bei jährlicher Zahlung zum 01.Juli eines Jahres und bei halbjährlicher Zahlung jeweils zum 01. April und 01. Oktober erhoben. Die Mitgliederversammlung kann auch andere Fälligkeitstermine beschließen. 
 
§ 3 Beiträge 
Der Mitgliedsbeitrag beträgt 10,00 € pro Monat. (ab 01.01.2024)
 
1. Änderungen der persönlichen Angaben sind schnellstmöglich mitzuteilen.
 
2. Der Mitgliedsbeitrag enthält die Beiträge für die Sportversicherung des Landessportbundes (LSB), die Beiträge für den Kreissportbund und den Behindertensportverband Niedersachsen /BSN), die Verwaltungsberufsgenossenschaft und die GEMA in Höhe der vom LSB und dem 
BSN festgelegten Sätze.
 
3. Der Mitglieds- und die Zusatzbeiträge sowie die  zusätzlichen Gebühren werden durch SEPA- Lastschriftverfahren eingezogen.
 
4. Mitglieder, die nicht am Einzugsverfahren teilnehmen können, entrichten ihre Beiträge bis spätestens zum 01.Dezember eines jeden Jahres auf eines der Beitragskonten der BSG.
 
5. Erfolgt der Vereinseintritt im laufenden Jahr, erfolgt die Beitragsberechnung für jeden angefangenen Monat der Mitgliedschaft. 
 
§ 4 Zusatzbeiträge und sonstige Gebühren
 
1. Für zusätzliche Sportangebote (Sportkurse, Rehabilitationsprogramme usw.) können gesonderte Gebühren erhoben werden, die vom Vorstand festzulegen sind. Z.Zt. werden folgende Zusatzgebühren erhoben: 
 
-  Teilnahme am Gerätetraining:                                       1,00 € je Teilnahme 
-  Teilnahme der Wassergymnastik oder Schwimmen: 1,00 € je Teilnahme
-  Teilnahme am Yoga:                                                          4,00 € / Monat
 
 
2. Die Beitrags- und Gebührenerhebung erfolgt durch elektronische Datenverarbeitung. Die personenbezogenen Daten der Mitglieder werden nach den Vorgaben der EU-DSGVO bearbeitet und gespeichert. 
     
§ 5 Vereinskonten 
Sparkasse Schaumburg   
IBAN: DE50255514800320251101                               BIC: NOLADE21SHG
 
Volksbank in Schaumburg u. Nienburg eG
IBAN: DE06255914130002423600                               BIC: GENODEF1BCK
 
Überweisungen sind nur auf eines dieser Vereinskonten zulässig. 
 
§ 6 Vereinsaustritt 
Ein freiwilliger Austritt aus der BSG erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand. Er ist nur zum Schluss eines jeden Kalendervierteljahres unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zulässig. 
 
Der Vorstand der Bewegungs-, Sport- und Gesundheitsgemeinschaft Bückeburg von 1962 e.V. (BSG) 
 
Stand dieser Beitragsordnung  
09.11.2023